Informationen zur FSP
Meistern Sie Ihre Fachsprachprüfung Medizin – Ihr Weg zur Anerkennung als Medizinerin oder Mediziner in Deutschland
Starten Sie Ihre Medizinkarriere in Deutschland – wichtige Informationen und Tipps.
Ihre Fachsprachprüfung Medizin: Darauf kommt es an
Um als Ärztin oder Arzt aus einem anderen Land in Deutschland arbeiten zu dürfen, müssen Sie erst zeigen, dass Ihre Ausbildung gleichwertig zur deutschen ist. Hierzu findet eine Gleichwertigkeitsprüfung statt. Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, gilt für Sie in der Regel das Verfahren der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG.
Ärztinnen und Ärzte aus anderen Ländern müssen die Gleichwertigkeit meist in Form einer Kenntnisprüfung Medizin nachweisen.
Der reguläre Weg für die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte läuft über das Informationsportal der Bundesregierung. Über www.anerkennung-in-deutschland.de (Englisch) kann die Berufsbezeichnung (Beispiel: “Medical Specialst (m/f) Internal Medicine”) ausgewählt werden und die oder der Beantragende erhält Schritt für Schritt Unterstützung.
Deutschkenntnisse – Anforderungen in den Bundesländern für die Approbationserteilung
Zuständige Behörde:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2 - Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe Baden-Württemberg
Für die Allgemeinsprache
und Fachsprache (eine der folgenden Prüfungen)
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen ist das Regierungspräsidium Baden-Württemberg.
Zuständige Behörde:
Die Regierung von Oberbayern erteilt Ihnen die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz tätig sein werden.
Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ärztlich tätig sein werden.
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Bayern
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte sind jeweils die Regierungsbezirke Oberbayern und Unterfranken.
Zuständige Behörde:
Für die Allgemeinsprache
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Berlin
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO).
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen an einem Tag in deutscher Sprache stattfindet. Zunächst erfolgt der praktische Prüfungsteil mit Patientenvorstellung, danach der mündliche Prüfungsteil. Die Prüfung dauert für jeden Antragsteller mindestens 60, höchstens 90 Minuten.
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 von telc, Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD oder eines ALTE-zertifizierten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Brandenburg
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Die Kenntnisprüfung nimmt die Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ab.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Arzt-Patienten-Gespräch (20 Min.)
- Dokumentation (20 Min.)
- Arzt-Arzt-Kommunikation (20 Min.)
Für die Allgemeinsprache
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Bremen
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO).
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen an einem Tag in deutscher Sprache stattfindet. Zunächst erfolgt der praktische Prüfungsteil mit Patientenvorstellung, danach der mündliche Prüfungsteil. Die Prüfung dauert für jeden Antragsteller mindestens 60 und höchstens 90 Minuten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialbehörde, Amt für Gesundheit / Landesprüfungsamt für Heilberufe
Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte mit Drittstaatausbildung
Für die Allgemeinsprache:
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstituts
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Hamburg
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
Für die Allgemeinsprache
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Hamburg
- telc-Zertifikat Deutsch B2/C1 (GER) Medizin Fachsprachprüfung
- Patientenkommunikationstest Niveau C1 (GER) der
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) von brmi Akademie für Heilberufe
- Fachsprachprüfung eines anderen Anbieters, sofern die Prüfung den Anforderungen des Eckpunktepapiers der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 genügt (Rücksprache mit der Behörde erforderlich).
Medical language exam from another testing institute, provided that the examination meets the requirements of the key points paper of the 87. Conference of Health Ministers of 26/27 June 2014 (Consultation with the registration authority necessary). - Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist die Ärztekammer Hamburg zuständig.
Die Kenntnisprüfungdauer 150 Minuten und umfasst folgende drei Teile:
- Patientenvorstellung (30 Min.)
- Dokumentation (60 Min.)
- Mündlicher Test (60 bis 90 Min.)
Mehr Informationen auf Englisch hier.
Zuständige Behörde:
Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte mit Drittstaatausbildung
Für die Allgemeinsprache
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Hessen
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
Für die Allgemeinsprache
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Hessen
- telc-Zertifikat Deutsch B2/C1 (GER) Medizin Fachsprachprüfung
- Patientenkommunikationstest Niveau C1 (GER) der Freiberger International Academy
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) von brmi Akademie für Heilberufe
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist die Ärztekammer Hessen zuständig.
Zuständige Behörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist die Ärztekammer Hessen zuständig.
Zuständige Behörde:
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Niedersachsen
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte ist die Ärztekammer Niedersachsen zuständig.
Die Kenntnisprüfung besteht aus
- Patientenvorstellung (60 Min.)
- Prüfungsgespräch (60-90 Min.)
Mehr Informationen finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Nordrhein bzw. der Landesärztekammer Westfalen-Lippe
- Geeignete Fachsprachprüfung Niveau C1 anderer Anbieter
(Hinweis: Rücksprache mit der Behörde erforderlich, da nicht bekannt ist, welche konkreten Fachsprachprüfungen akzeptiert werden. Der Marburger Bund bemüht sich derzeit um Klärung.) - Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer ((Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Seit dem 05.02.2021 übernimmt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für ganz Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen.
Die Kenntnisprüfung besteht aus einer Patientenvorstellung und einem Prüfungsgespräch.
1. Patienentenvorstellung (30 Min.)
2. Mündlich-praktische Prüfung/Prüfungsgespräch (60-90 Min.)
Zuständige Behörde:
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Medizin FaMed C1 entwickelt von der LMU
- Fachsprachprüfung Niveau C1 der Bezirksärztekammer Rheinhessen
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Landesamt für Soziales
Zentralstelle für Gesundheitsberufe
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- telc-Zertifikat Deutsch B2/C1 Medizin Fachsprachprüfung
- Patientenkommunikationstest C1 (GER) der Freiburg International Academy
- andere Fachsprachprüfung C1 nach Rücksprache mit der Behörde
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstitutes
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Sachsen
- in Einzelfällen geeignete Fachsprachprüfungen C1 anderer Anbieter
(Hinweis: Rücksprache mit der Behörde erforderlich, da nicht bekannt ist, welche konkreten Fachsprachprüfungen akzeptiert werden. Der Marburger Bund bemüht sich derzeit um Klärung.) - Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
- in Einzelfällen geeignete Fachsprachprüfungen C1 anderer Anbieter
(Hinweis: Rücksprache mit der Behörde erforderlich, da nicht bekannt ist, welche konkreten Fachsprachprüfungen akzeptiert werden. Der Marburger Bund bemüht sich derzeit um Klärung.) - Fachsprachprüfung Niveau C1 (GER) einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Für die Allgemeinsprache
- Allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstituts
Für die Fachsprache:
- telc-Zertifikat Deutsch B2/C1 Medizin Fachsprachprüfung
- Fachsprachprüfung Niveau C1 der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Fachsprachprüfung Niveau C1 einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.
Zuständige Behörde:
Für die Fachsprache:
- Fachsprachprüfung Niveau C1 der Landesärztekammer Thüringen
- Fachsprachprüfung Niveau C1 einer anderen deutschen Landesärztekammer (Hinweis: Betrifft nur Ärzte, die im Rahmen eines Approbationsverfahrens oder Verfahrens zur Erteilung einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland bereits die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer abgelegt haben.
Remark: Is only applicable for physicians who have passed a medical language exam of another State Chamber of Physicians in the framework of a registration process.)
Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie hier.